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Rechtsschutzversicherung

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Punkte in Flensburg reformiert Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen

16. November 2013

Das Bundesministerium hat im Zuge der „Punkte-Reform“ die Maßnahmen bei erreichen eines bestimmten Punktestandes verändert. Die neuen Regelungen werden am 01.05.2014 in Kraft treten.

Was bleibt gleich?

Jeder verkehrssicherheits­beeinträchtigende Verstoß wird künftig eingetragen. Das gilt auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis!

Bewertung und Maßnahmen (ALT)

Bisher bzw. bis zum 31.04.2014 werden drei Grenzen unterschieden. Bei 8 Punkten wird der Betroffene schriftlich unterrichtet und verwarnt. Erreichen Sie 14 Punkte wird ein Aufbauseminar (Nachschulung) angeordnet. Es sei denn Sie haben in den letzten 5 Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen. Dann werden Sie nur schriftlich verwarnt. Bei 18 Punkten wird Ihnen der Führerschein entzogen.

8 Punkte14 Punkte18 Punkte
Schriftliche Unterrichtung und Verwarnung
Aufbauseminar (Nachschulung) wird angeordnet. Nur schriftliche Verwarnung, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre bereits Teilnahme an einem Aufbauseminar. Schriftlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Hinweis, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bewertung und Maßnahmen (NEU)

Ab dem 01.05.2014 werden die Maßnahmen teilweise verändert. Bis 3 Punkte werden keine Maßnahmen durchgesetzt. Sie können freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und dafür wird Ihnen 1 Punkt abgezogen. Bei 4 oder 5 Punkte werden Sie ermahnt und können an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, das zu 1 Punktabzug führt. Ein Punktabzug wird nur alle 5 Jahre gewährt. 6 oder 7 Punkte führen zu einer schärferen Verwarnung mit Hinweis auf die drohende Entziehung Ihres Führerscheins. An einem Fahreignungsseminar können Sie freiwillig teilnehmen, allerdings wird dafür kein Punkt abgezogen. Ab 8 Punkten wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen.

Vorbemerkung (bis 3 Punkte)1. Eingriffsstufe (4 oder 5 Punkte): Ermahnung2. Eingriffsstufe (6 oder 7 Punkte): Verwarnung3. Eingriffsstufe (ab 8 Punkte)
Keine Maßnahmen. Der Betroffene kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und dafür wird ihm 1 Punkt abgezogen.
Der Farhrerlaubnisinhaber erhält eine Mahnung. Er wird darauf hingewiesen, dass er freiwillig an einem Fahreignungseminar teilnehmen kann und dafür 1 Punkt abgezogen wird. Ein Punktabzug wird nur alle 5 Jahre gewährt.
Schärfere Verwarnung mit Hinweis auf drohende Entziehung der Fahrerlaubnis.Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden. Allerdings wird kein Punkt abgezogen.
Entziehung der Fahrerlaubnis.

Übersicht der Beiträge zu „Punkte in Flensburg reformiert“

Teil 1: Überführung der alten Punkte in das neue System

Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen

Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen

Teil 4: Punkte abbauen

 

 

Leser-Interaktionen

Trackbacks

  1. Punkte in Flensburg reformiert, Teil 1: Überführung der alten Punkte in das neue System sagt:
    16. November 2013 um 21:12 Uhr

    […] Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen […]

    Antworten
  2. Punkte in Flensburg reformiert Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen sagt:
    2. Dezember 2013 um 12:42 Uhr

    […] Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen […]

    Antworten
  3. Rechtsschutz Experte | Punkte in Flensburg reformiert Teil 4: Punkte abbauen sagt:
    27. August 2014 um 04:13 Uhr

    […] Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen […]

    Antworten

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