Zum 1.05.2014 wird das neue Fahreignungsregister (FAER) das alte Verkehrszentralregister (VZR) ablösen. In den ersten 3 Teilen dieser Serie (Übersicht aller Beiträge zu dem Thema ist unter dem Beitrag) wurden die „Überführung der alten Punkte in das neue System“ (Teil 1), „Vergleich Bewertung und Maßnahmen“ (Teil 2) und „Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen“ (Teil 3) besprochen. In diesem Beitrag werden die Regelungen und Möglichkeiten zum Abbau von Punkten geschildert.
Konzentration auf Verkehrssicherheit
Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch verkehrssicherheitsrelevante Verstöße erfasst. Alle anderen Verstöße werden nicht mehr erfasst. Zum Beispiel gibt es künftig keine Punkte mehr bei Verstößen gegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen, fehlendes Kennzeichen, Kennzeichen abgedeckt usw. Eine ausführlichere Übersicht findet ihr hier: Punkte in Flensburg reformiert Teil 3 – Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen (Überschrift „Einige Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr erfasst“)
Tilgungshemmung entfällt und feste Tilgungsfristen
Künftig wird ein neuer Verstoß nicht mehr dazu führen, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte werden nach festen Tilgungsfristen verfallen:
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren (3 Punkte)
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren (2 Punkte)
- besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren (2 Punkte)
- schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren (1 Punkt)
Die Eintragungen werden nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist gelöscht. Das wird mit „um korrekte Berechnungen zu ermöglichen“ begründet.
Einige Punkte werden zum 1.05.2014 automatisch gelöscht
Da ab dem 1.05.2014 im Fahreignungsregister nur noch verkehrssicherheitsrelevante Verstöße registriert werden, stellt sich die Frage was mit den bestehenden Punkten geschieht, die nicht verkehrssicherheitsrelevant sind. Hier schreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Mit der geplanten Reform werden nur noch Punkte für Verstöße vergeben und somit registriert, die die Verkehrssicherheit betreffen. Die Punkte für andere Verstöße werden aus dem Register entfernt. Es handelt sich also um eine Bereinigung des Registers: Für bestimmte Verstöße, die nicht die Verkehrssicherheit betreffen – wie Einfahren in die Umweltzone – werden künftig keine Punkte mehr vergeben. Die Punkte, die für solche Verstöße erworben wurden, werden deshalb mit Inkrafttreten der neuen Verordnung aus dem Register gelöscht.
Wer sich sicher sein möchte, dass die Punkte korrekt überführt und ggf. gelöscht werden, kann sich einen Auszug schicken lassen und die Einträge prüfen.
Das können Sie tun, um Punkte künftig abzubauen
Bei bis zu 3 Punkten werden keine Maßnahmen durchgesetzt. Sie können freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und dafür wird Ihnen 1 Punkt abgezogen. Bei 4 oder 5 Punkte werden Sie ermahnt und können an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, das zu 1 Punktabzug führt. Ein Punktabzug wird nur alle 5 Jahre gewährt. 6 oder 7 Punkte führen zu einer schärferen Verwarnung mit Hinweis auf die drohende Entziehung Ihres Führerscheins. An einem Fahreignungsseminar können Sie freiwillig teilnehmen, allerdings wird dafür kein Punkt abgezogen. Ab 8 Punkten wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen.
Fahreignungsseminare bei Fahrerlaubnis auf Probe
Hier bleibt es beim alten System. Die Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen bleiben im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe wie bisher erhalten.
Fahreignungsseminare nach der Probezeit
Für das neue Fahreignungs-Bewertungssystem wurde ein neues Fahreignungsseminar konzipiert, das verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen verbindet. Das soll das reine „Absitzen“ verhindern. Das neue Fahreignungsseminar betrifft nur Fahrer mit einer Fahrererlaubnis nach der Probe.
Übersicht der Beiträge zu „Punkte in Flensburg reformiert“
Teil 1: Überführung der alten Punkte in das neue System
Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen
Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen
Teil 4: Punkte abbauen
[…] Teil 4: Punkte abbauen […]