• Skip to main content
  • Skip to footer navigation
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Punkte in Flensburg reformiert Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen

23. November 2013

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erhöht zum 01.05.2014 die Verwarnungsgeldgrenze für Ordnungswidrigkeiten von 35 auf 55 Euro und die Eintragungsgrenze von 40 auf auf 60 Euro. Damit sollen einfach und zügig geringfügige Ordnungswidrigkeiten erledigt werden, schreibt das BMVBS. Allerdings klingt das besser als es in Wirklichkeit ist. Denn gleichzeitig werden einige Regelsätze erhöht.

Regelsätze werden erhöht

Die Regelsätze für Verstöße werden verändert. Hier einige Beispiele:

  • Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Geschwindigkeits­überschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 € auf 65 €),
  • Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Anhebung von 40 € auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €),
  • Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
  • Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten und Personenbeförderungspflichten (Anhebung von 50 € auf 60 €),
  • Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Übermäßige Straßenbenutzung (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Anhebung von 50 € auf 70 €),
  • Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70 €),
  • Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
  • verbotswidrig im Tunnel gewendet (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
  • Fahren ohne Zulassung (Anhebung von 50 € auf 70 €),
  • Versäumnis der Frist für die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Missachtung Betriebsverbot bei Kfz (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),
  • Verstoß gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 € auf 60 €),
  • gegen Kurvenlaufeigenschaften verstoßen (Anhebung von 50 € auf 60 €),
  • Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 € auf 60 €),
  • Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (Anhebung von 50 € auf 70 €).

Einige Ordnungs­widrigkeiten werden nicht mehr erfasst

Einige Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr gespeichert, allerdings werden dafür die Regelsätze erhöht. Hier einige Beipiele:

  • Verstoß gegen Erlaubnispflichten bei Straßenbenutzung (Veranstalter) (unverändert 40 €),
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Anhebung für den Fahrzeugführer von 75 € auf 120 € und für den Fahrzeughalter von 380 € auf 570 €); Ferienreise-Verordnung (Anhebung für den Fahrzeugführer von 40 € auf 60 € und für den Fahrzeughalter von 100 auf 150 €),
  • Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen (Anhebung von 40 € auf 80 €),
  • Nichtbeachtung von Vorschriften über Bauarbeiten an der Straße (unverändert 75 €),
  • Kennzeichen an nicht zulassungspflichtigem Fahrzeug nicht geführt (unverändert 40 €),
  • Verstoß gegen Saisonkennzeichen (unverändert 40 €),
  • fehlendes Kennzeichen (Anhebung von 40 € auf 60 €),
  • Kennzeichen abgedeckt – Glas, Folien usw. (Anhebung von 50 € auf 65 €),
  • Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen (unverändert 50 €),
  • Kennzeichenverstoß bei ausländischen Kraftfahrzeugen (unverändert 40 €),
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage (Anhebung von 50 € auf 100 €),
  • Verstoß gegen Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern (unverändert 40 €),
  • Verstoß gegen die Feststellungspflichten hinsichtlich Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast (unverändert 50 €).

Regelungen sind Augen­wischerei

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung schreibt auf seiner Internetseite

„Durch die Anhebung wird das Verwarnungsverfahren zur einfachen und zügigen Erledigung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gestärkt. Dies entspricht der Zielsetzung der Reform, das FAER zu entlasten und das Verfahren wegen Verkehrsverstößen zu vereinfachen.“Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn wenn die Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen auf der einen Seite und gleichzeitig die Regelsätze auf der anderen Seite erhöht werden, dann ist das letztlich eine Erhöhung der Gebühren und eine Mehrbelastung für den Bürger.

Übersicht der Beiträge zu „Punkte in Flensburg reformiert“

Teil 1: Überführung der alten Punkte in das neue System

Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen

Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen

Teil 4: Punkte abbauen

Leser-Interaktionen

Trackbacks

  1. Punkte in Flensburg reformiert Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen sagt:
    2. Dezember 2013 um 12:40 Uhr

    […] Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen […]

    Antworten
  2. Punkte in Flensburg reformiert, Teil 1: Überführung der alten Punkte in das neue System sagt:
    2. Dezember 2013 um 12:44 Uhr

    […] Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen […]

    Antworten
  3. Punkte in Flensburg reformiert Teil 4: Punkte abbauen — Rechtsschutz Experte sagt:
    13. März 2014 um 17:56 Uhr

    […] fehlendes Kennzeichen, Kennzeichen abgedeckt usw. Eine ausführlichere Übersicht findet ihr hier: http://www.rechtsschutz-experte.com/punkte-in-flensburg-reformiert-teil-3-neue-verwarnungsgeld-und-e… (Überschrift “Einige Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr […]

    Antworten
  4. Punkte in Flensburg reformiert Teil 4: Punkte abbauen sagt:
    11. April 2017 um 19:52 Uhr

    […] fehlendes Kennzeichen, Kennzeichen abgedeckt usw. Eine ausführlichere Übersicht findet ihr hier: Punkte in Flensburg reformiert Teil 3 – Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen (Überschrift „Einige Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2023 · www.rechtsschutz.versicherung

  • Erstinformation
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Haftungsausschluss
  • Beschwerde­management