Zum 1.05.2014 wird das neue Fahreignungsregister (FAER) das alte Verkehrszentralregister (VZR) ablösen, schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Punktesystem, Punktebewertung und Tilgungsfristen werden reformiert.
Überführung der Punkte („Punkte in Flensburg“)
Das alte Verkehrszentralregister (VZR) mit dem „Mehrfachtäter-Punktsystem“ (auch umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“ genannt) wird zum 01.05.2014 durch das Fahreignungsregister (FAER) mit dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ abgelöst. Die „Punkte in Flensburg“ müssen dafür überführt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterscheidet ab dem 01.05.2014 nur noch 4 Stufen:
- Vormerkung = 1-3 Punkte (alt: 1-7 Punkte)
- Ermahnung = 4-5 Punkte (alt: 8-13 Punkte)
- Verwarnung = 6-7 Punkte (alt: 14-17 Punkte)
- Entziehung = ab 8 Punkte (alt: 18 und mehr Punkte)
Übersicht der Beiträge zu „Punkte in Flensburg reformiert“
Teil 1: Überführung der alten Punkte in das neue System
Teil 2: Vergleich Bewertung und Maßnahmen
Teil 3: Neue Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenzen
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