In diesem Fall handelte es sich um einen Arzt, der u.a. Krebsvorsorgeuntersuchungen durchführte.
Eine Krankenkasse war der Auffassung, dass die Leistungen in einem Umfang abgerechnet wurden, die nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprochen hätten.
Die Krankenkasse hat Strafanzeige erstattet. Es sei ein Schaden von über 11.000 EUR entstanden.
Mit Hilfe eines spezialiserten Rechtsanwaltes konnte in einer mündlichen Verhandlung vor einem Amtsgericht eine Einstellung nach § 153 a StPO erreicht werden. Dem Angeklagten wurde „lediglich“ als Bedingung auferlegt, einen vierstelligen Betrag an eine Einrichtung der Krebsprävention zu bezahlen. Diese Geldauflage ist keine Strafe und es erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister.
Das übernahm der Rechtsschutzversicherer
Der Rechtsschutzversicherer hat im Rahmens der Verhandlungen Kosten für die Verteidigung in Höhe von ca. 7.000 EUR übernommen.
Dieser Fall ist bei einigen Rechtsschutzversicherern über den Leistungsbaustein „Spezial-Straf-Rechtsschutz“ / „Erweiterter Straf-Rechtsschutz“ (die Versicherer geben unterschiedliche Namen für diesen speziellen Straf-Rechtsschutz) versichert. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist als Einzelprodukt zu bestimmten Produkten hinzuversicherbar und ist in manchen Kombi-Produkten enthalten.
Erläuternde Hinweise zum Kassenarztrecht
Das Kassenarztrecht gilt als eines der unübersichtlichsten Rechtsgebiete, das selbst nur wenige, spezialisierte Juristen durchdringen. Bei den Abrechnungen geht es um hohe Beträge. Fehler in der Abrechnung können aber viele Ursachen haben: Missverständnisse, Nachlässigkeiten, fehlerhafte Eingaben und Fehler in der Abrechungssoftware oder ein Betrugsversuch. Wenn einmal ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde, sollte der Beschuldigte von Beginn an von einem kompetenten Verteidiger begleitet werden. Eine Verurteilung hätte für den Arzt unabsehbare Konsequenzen, die bis zur Entziehung der Lebensgrundlage führen können.
Schreibe einen Kommentar