Ein Patient muss an seinem Hüftgelenk operiert werden. Die Operation war erfolgreich, aber beim Umbetten vom Operationstisch auf das Krankenbett ließen die Ärzte den Patienten fallen.
Aufgrund des Sturzes verschob sich das Hüftgelenk, ein Nerv wurde beschädigt und eine Fissur (Haarriss) im Bereich der Pfanne lag vor. Deshalb wurde der Patient wenige Stunden später nochmals operiert. Die Nervenschädigung führte zu Lähmungserscheinungen im linken Bein. Dadurch wurde der Patient in seiner beruflichen Tätigkeit zeitweise stark eingeschränkt.
Der Patient verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von ca. 50.000 Euro. Um den Zusammenhang zwischen Unfall und den Folgen zu klären, ordnete das Gericht ein Sachverständigengutachten an. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Nervenschädigung nicht auf den Sturz zurückzuführen ist.
Der Kunde schloss mit Hilfe seines Rechtsanwaltes mit dem Krankenhaus einen Vergleich und erhielt ein geringes Schmerzensgeld. Auf den Großteil seiner Ansprüche musste er verzichten. Da bei einem Vergleich die Parteien sich die Kosten teilen, hätte der Kunde die angefallenen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zu einem erheblichen Teil übernehmen müssen.
Privat-Rechtsschutz
Die Prozesskosten beliefen sich auf ca. 15.000 Euro.
Dieser Fall kann über die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ im Privat-Rechtsschutz versichert werden.
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