Nach dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) soll das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KRMG) zum 01.08.2013 in Kraft treten. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt:
Eine Anpassung und Modernisierung der derzeit geltenden Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare ist überfällig. Die Gerichtsgebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Notargebühren sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die neuen Regelungen werden die Transparenz für die Bürger erhöhen und die Gebühren der Notarinnen und Notare leistungsgerechter ausgestalten.
Übersetzt heißt das: der Gang vor Gericht wird teurer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat bei einer Untersuchung errechnet, dass die Kosten im Durchschnitt um ca. 14 % steigen werden. Im Einzelfall kann es auch mehr sein. So werden bei Anwaltskosten im Sozialrecht von 25 % und Honoraren bei Sachverständigern mit bis zu 60 % höheren Kosten gerechnet.
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