Die deutschen Rechtsschutzversicherer regulierten 2011 über 3,8 Mio. Schadensfälle (Quelle: GDV). Das entspricht 15.200 Schadensfälle pro Arbeitstag. In diesem Beitrag zeige ich euch in welchen Rechtsgebieten die meisten Leistungsfälle in der Rechtsschutzversicherung gemeldet werden.
Top 5 der am häufigsten gemeldeten Rechtsschutzfälle
Bei 3,8 Mio. jährlichen Schadensfällen in der Rechtsschutzversicherung fragt man sich in welchen Rechtsgebieten die Streitigkeiten entstehen. Für die Aufstellung der 5 häufigsten Rechtsschutzfälle in der Rechtsschutzversicherung beziehe ich mich im Wesentlichen auf zwei Quellen. Die erste Quelle ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und die zweite ist die Roland Rechtsschutzversicherung. Der Rechtsschutzversicherer hat im letzten Jahr seine Leistungsfälle von Verbrauchern aus dem Jahr 2013 ausgewertet. Das waren immerhin 350.000 Leistungsfälle und bei dieser Zahl sind die Rechtsschutzfälle für Firmenkunden unberücksichtigt. Hier sind die Top:
1. Platz: Vertragsstreitigkeiten
Wir schließen täglich Verträge ab und das teilweise ohne das uns das bewusst ist. Typische Beispiele sind der Handyvertrag, Internetanschluss, Kauf von einem Fernseher, Kauf einer Küche oder die Buchung des Sommer- oder Winterurlaubs. Bei der Auswertung ist der Roland Rechtsschutzversicherung folgendes aufgefallen:
Besonders oft geht es dabei um Reisestreitigkeiten, Probleme beim Kauf von Immobilien oder auch um Abo-Fallen, in die gerade Smartphone-Nutzer häufig treten.
2. Platz: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Das der Berufs-Rechtsschutz häufig beansprucht wird, dürfte die wenigsten überraschen. Sowohl der GDV als auch die Roland Rechtsschutzversicherung kommen in etwa auf das selbe Ergebnis: Jeder sechste Rechtsstreit ist eine arbeitsrechtliche Streitigkeit. Rainer Brune von der Roland Rechtsschutzversicherung erklärt:
Die Arbeit ist der zweitgrößte Bereich, in dem wir Versicherungsfälle regulieren. […] Dabei geht es erfahrungsgemäß um Streitigkeiten wegen einer Kündigung, ein nicht zufriedenstellendes Arbeitszeugnis oder auch um Mobbing-Fälle durch die Kollegen oder den Vorgesetzten.
3. Platz: Mieter, Vermieter und Nachbarn
2011 erledigten die Deutschen Gerichte 275.199 Mietrechtsstreitigkeiten (Quelle: Statistik der Deutschen Gerichte). Die Liste der Probleme ist lang: Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhung, Eigenbedarfsanmeldung und Renovierung sind ein paar Beispiele bei denen die Mietrechtsschutzversicherung leistet. Auch die Nebenkostenabrechnung hat so manchem Mieter schon die Sprache verschlagen. Die Zeitung Welt berichtete am 29.11.2014, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch sei.
Die Miet-Rechtsschutzversicherung ist für Vermieter besonders zu empfehlen, weil die Gerichte häufig mieterfreundlich urteilen. Des Weiteren sind Vermieter zusätzlichen Risiken ausgesetzt wie “Mietnomaden” oder die Räumungsklage.
Besonders häufig kümmern wir uns hier um die klassischen Streitigkeiten wie Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietmängel oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
4. Platz: Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Verkehrs-Straftaten
Auf Platz 4 landen die Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Verkehrs-Straftaten. Das wird die meisten nicht verwundern, denn die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist die am meisten abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Die „klassischen“ Leistungsfälle sind die „übersehende“ rote Ampel oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Roland hatte 2013 mehr als 43.000 Leistungsfälle in diesem Bereich und fasst zusammen:
Im Bereich des Straßenverkehrs sind vom Parkverstoß über den Strafzettel bis hin zum Autobahnunfall alle erdenklichen Verkehrsstreitigkeiten dabei.
5. Platz: Schadensersatzklagen
Die Beispiele zu Schadensersatzklagen sind endlos. Zu den teuersten Rechtsfälle zählen Schadensersatzklagen aus der Arzthaftung. Die Streitwerte können schnell hoch sein und dementsprechend sind Prozesse teuer. Der Rechtsschutzversicherer fasst seine Erfahrungen wie folgt zusammen:
Die Liste der Beispiele ist lang und reicht vom Sportunfall über den verunglückten Fußgänger bis hin zur fehlerhaften OP.
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