Nach der Forsa Studie „Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen“ würden mehr als zwei Drittel (71 %) aller Deutschen aus Angst vor den Gerichtskosten auf ihr Recht verzichten. Da 70 % der Befragten jedoch den Wunsch haben, ihr Recht durchsetzen zu können, wird die Rechtsschutzversicherung immer beliebter.
Aus der Studie geht weiterhin hervor, dass 60 % aller Deutschen schon einen Rechtsstreit hatten, über die Hälfte (55 %) bei einem rechtlichen Problem überfordert wären und sich Orientierungshilfe bei einem anstehenden Rechtsstreit wünschen.
Wie viele Rechtsschutzfälle gibt es pro Jahr?
In Deutschland werden nach Angaben des statistischen Bundesamtes jährlich 2,5 Mio Verfahren vor Zivilgerichten geführt. Das entspricht 10.000 Schadenfälle pro Arbeitstag. Ein Drittel der Fälle sind Arbeitsrechtsstreitigkeiten.
In welchen Rechtsgebieten werden die meisten Rechtsstreitigkeiten geführt?
Die meisten rechtlichen Streitigkeiten betreffen Vertrags-, Sachen- und Schadenersatzrecht (32 %), gefolgt von Verkehrsrecht (26 %) und Arbeitsrecht (16 %). Die anderen Rechtsgebiete kommen auf einen Anteil von ca. einem Viertel (26 %).
Recht wird teurer
Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KRMG) steigen Anwalts- und Gerichtskosten zum 1.08.2013. Zwei Beispielrechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdeutlichen das.
Beispiel 1: Bei einer Mietrechtsstreitigkeit, bei der der Vermieter Eigenbedarf anmeldet und die Klage des Mieters abgewiesen wird, ist mit über 3.700 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten zu rechnen (alt = 3.339,48 Euro -> neu = 3.737,31 Euro, entspricht einer Steigerung von etwa 400 Euro bzw. 11,8 %).
Beispiel 2: Beim zweiten Beispiel geht es um eine Rechtsstreitigkeit mit dem Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung. Hier geht der GDV von Prozesskosten in Höhe von etwa 6.700 Euro aus (alt = 5.775,19 Euro -> neu = 6.687,55 Euro, entspricht einer Steigerung von etwa 900 Euro bzw. 15,8 %).

Recht wird teurer. Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KRMG) auf die Anwalts- und Gerichtskosten
An wen kann ich mich bei einem Rechtsschutzfall wenden?
Viele Kunden rufen mich an und fragen, an wen sie sich bei rechtlichen Fragen zu einem Brief, einem Posten in der Heizkostenabrechnung, Mieterhöhung, Arbeitsvertrag usw. wenden können. In einigen Fällen kann das Anliegen durch eine telefonische anwaltliche Beratung gelöst werden. Einige Rechtsschutzversicherer bieten diesen Service auch online oder per E-Mail an. Der Kunde schickt z. B. die Heizkostenabrechnung per E-Mail und bekommt eine erste Einschätzung eines Rechtsanwaltes.
Sollte eine rechtliche Vertretung notwendig sein, stellt sich die Frage an welchen Rechtsanwalt Sie sich wenden. Von 1990 bis 2013 hat sich die Zahl der Rechtsanwälte von 56.638 auf 160.894 verdreifacht. Die meisten fragen im Schadenfall ihre Familie, Freunde und Bekannte (74 %) nach einem Rechtsanwalt. Eine weitere Möglichkeit ist es bei seinem Rechtsschutzversicherer anzufragen. Die haben meistens einen Pool bestehend aus mehreren tausend Rechtsanwälten.
Der Rechtsanwalt gibt eine erste Einschätzung und kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Die Kosten werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung durch den Versicherer gedeckt.
Des Weiteren können Sie sich als Kunde an mich wenden. Ich spreche regelmäßig mit meinen Kunden über deren Erfahrungen mit ausgewählten Rechtsanwälten und erweitere stetig mein Netzwerk bestehend aus spezialisierten Rechtsanwälten. Ich stelle gerne einen Kontakt her.
Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Ich antworte ausnahmsweise wie ein Jurist und die Antwort wird Ihnen missfallen: „Es kommt darauf an“. Es wäre falsch, die Frage pauschal zu beantworten, weil die Tarife der Rechtsschutzversicherer unterschiedlich sind. Das wäre so als würde ich Sie fragen „Was kostet ein Auto?“, dann würden Sie entgegnen „Naja, es kommt darauf an, was für ein Auto Sie haben möchten“. Ein Laborant in einem Chemiekonzern benötigt eine andere Absicherung als ein Polizist und der wiederum eine andere als eine Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst. Sie können mit 200 bis 350 Euro jährlich für ein Komplettpaket rechnen. Bei Selbstständigen kann die Preisspanne größer sein. Ein individuelles Angebot können Sie über den folgenden Link anfordern:
so ein unsinn, anwaltsgebühren ohne angabe der stret -/ bzw. gegenstandswerte errechnen zu wollen!
„der gdv rechnet mit kosten für einen arbeitsrechtsstrei“t – wohl die allfällige kündigungsschutzklage – in höhe von 6.700 euro. das ist quatsch!
das weiss auch der gdv.
wenn das kosten für einen arbeitssrechtsstreit in dieser höhe sind, dann für 2 instanzen.
dazu kommt es aber in den seltensten fällen, weil kündigungsschutzklagen in erster instanz verglichen werden. gegenstandswerte die gebühren bei derartigem in höhe von 6.700 euro generieren, sind so selten wie die das heu i der stecknadel
Sehr geehrter Herr Maussner,
vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre kritische Meinung.
Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich grundsätzlich, wie von Ihnen richtig angemerkt, nach dem Streitwert. Dieser wird von den Arbeitsgerichten mit dem 3-fachen Monatsbruttoeinkommen festgesetzt (vgl. Beschluss Landesarbeitsgericht Nürnberg, 01.07.2003 – 6 Ta 85/03). In dem Beispiel vom GDV wurde ein Streitwert von 10.000 Euro unterstellt, das entspricht einem Monatseinkommen von etwa 3.300 Euro Brutto.
Die Prozesskosten sind nur überschlägig berechnet, weil eine exakte Berechnung unmöglich ist. Das sieht man auch daran, dass die Prozesskostenrechner zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Hier zum Vergleich:
Prozesskosten nach 1. Instanz = 4.091 Euro
Prozesskosten nach 2. Instanz = 8.823 Euro (1. und 2. Instanz abgeschlossen)
(Quelle: Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Der Abschnitt „Recht wird teurer“ soll dem Leser kurz und knapp die ungefähren Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KRMG) aufzeigen.