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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Prozesskosten kaum noch steuerlich absetzbar

31. Oktober 2013

Am 12.05.2011 entschied der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 42/10), dass Sie die Kosten für einen Zivilprozess nur noch steuerlich geltend machen können, wenn ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Seit dem 30.06.2013 hat der Gesetzgeber eine weitere Hürde gesetzt. Nun muss der Fall zusätzlich auch existenzbedrohend sein.

Prozess­kosten nur steuerlich absetzbar bei Existenz­bedrohung

2011 beschloss der Bundesfinanzhof (BFH), dass Kosten eines Zivilprozess nur noch bei ausreichend Aussicht auf Erfolg steuerlich abgesetzt werden können.

Mit Wirkung zum 30.06.2013 wurden die steuerlichen Regeln erneut geändert und die Hürden erhöht. Im geänderten § 33 Absatz 2 Satz 4 EStG heißt es nun:

Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Existenz­bedrohend?

Die erste Frage, die Sie sich wahrscheinlich stellen, ist: wann ist eine Situation existenzbedrohend? Eine gute Frage und ich kann Ihnen die nicht pauschal beantworten, weil eine eindeutige Definition fehlt.

Es ist davon auszugehen, dass Rechtsstreitigkeiten um Leistungen aus Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Wohngebäudeversicherungen sowie Schadenersatz bei Verkehrsunfällen und Arzthaftungsfällen als existenzbedrohend gelten (vgl. auch Pressemitteilung Deutscher Anwaltverein (DAV) vom 27.08.2013)

Existenz­bedrohung = hoher Streitwert = hohe Prozess­kosten

Sie werden Prozesskosten erst steuerlich geltend machen können, wenn Sie einen hohen Auszahlungsbetrag erwarten. Denn erst dann wird der Gesetzgeber Ihre Situation als existenzbedrohend ansehen.

Bei einer Existenzbedrohung geht es um einen hohen Streitwert. Dieser wiederum verursacht hohe Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.

Rechts­schutz­versicherung steuerlich absetzen

Prozesskosten können in immer weniger Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Anders ist es bei der Rechtsschutzversicherung. Einige Bausteine, wie z. B. der Arbeits-Rechtsschutz, können Sie steuerlich absetzen. Wie viel Sie steuerlich geltend machen können, steht bei den meisten Rechtsschutzversicherern auf der Rückseite der Beitragsrechnung.

Viel wichtiger jedoch ist die Kostendeckung im Streitfall, denn bei Streitigkeiten um Renten und Schadenersatz sind schnell hohe Streitwerte erreicht und die Prozesskosten entsprechend hoch.

Quellen: Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH, AZ: VI R 42/10), Deutscher Anwaltverein, Einkommenssteuergesetz (EStG), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 32 vom 29.06.2013

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